Unsere Kanzlei bietet für Unternehmen, die im Bausektor tätig sind, und für ihre Mandanten mit Immobilienportfolios umfassende rechtliche Dienstleistungen einschließlich der Bereiche des Straf-, Verwaltungs- und Steuerrechts, in denen das Immobilienrecht zusammenwirkt.

In diesem Zusammenhang vertreten wir unsere Mandanten in dem Erstellungs- und Verhandlungsprozess von Miet-, Kauf-, Bau- und Nebenverträgen sowie für die erforderlichen Vorgänge in Bezug auf die Genehmigungen, Übertragungen und Anmeldungen vor/bei Verwaltungsbehörden.

Mit unserer Erfahrung im Bereich der Streitbeilegung stellen wir sicher, dass immobilienrechtliche Streitigkeiten, insbesondere Miete, Eigentumswohnungen, Stadtumwandlung, Bauverträge gegen Grundstücksanteile und Enteignung, mit alternativen Streitbeilegungsverfahren oder Gerichtsverfahren beigelegt werden.